Bewertungsforum für Lehrer verstößt gegen Schulrecht? (BayVGH 7 B 09.1906)

Über den Blog des Kollegen Stadler aus dem bayrischen Freising bin ich auf eine Entscheidung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes aus dem März diesen Jahres gestolpert. Relativiert die bereits am 10.03.2010 getroffene Entscheidung die vom BGH getroffene Entscheidung “spickmich.de”, welche noch vor wenigen Tagen im Rahmen eines Nichtannahmebeschlusses des Bundesverfassungsgerichtes bestärkt wurde?

Hintegrund ist der schwere Schulverweis gegen einen Schüler, der ein Bewertungsforum ins Leben gerufen hatte. Dort wäre nach Ansicht des Gerichtes die Möglichkeit geschaffen worden, nicht nur die Lehrer zu bewerten, er habe auch so den Anreiz geschaffen, dass unsachliche oder falsche Darstellungen anonym verbreitet werden könnten. Durch ein solches Forum sei die Hemmschwelle für Beleidigungen derart herabgesenkt worden und dies würde in den dort bislang veröffentlichten Beiträgen auch so deutlich. In der Schaffung dieses Forums sieht das Gericht ebenso eine Verletzung der Pflichten des Schülers aus dem Schulrecht.

Zwar kann man dem Schüler eventuell vorwerfen, dass er gegebenfalls sorgfältiger die Beiträge prüft, es kann jedoch hier nicht ein höherer Maßstab an den Schüler angewendet werden als das bei jedem Forenbetreiber der Fall ist. Der Kern des Sonderverhältnisses zwischen Schüler und Schule endet meines Erachtens in fast allen Fällen schon am Schultor. Zwar bedeutet das keinen Freibrief für den Schüler außerhalb der Schule, dennoch hat dieser auch die selben verfassungsmäßigen Rechte wie jeder andere Bürger. Und wenn die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber einem Dritten, z.B. einem ehemaligen Schüler, bei einer vergleichbaren Handlung nicht mehr gegeben sind, so können sie nicht den Schüler dann ausbremsen. Weder der Schulfrieden noch der Bildungsauftrag ist hier wirklich in Gefahr. Wäre das der Fall, könnte man wirklich die Angst vor einer Bewertung verstehen.

Im Ergebnis stimme ich dem Kollegen Stadler zu, wenn er hier einen Widerspruch zu den Entscheidungen des BGH und BVerfG sieht. Wenn der BGH in seiner Entscheidung die Abwägung zwischen den Grundrechten auf Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht korrekt ausgeübt hat, ist nicht nachvollziehbar, wie das Gericht im Freistaat Bayern dies anders bewertet. Ich vermute, dass hier in NRW, wo die spickmich.de-Entscheidung den Ursprung hatte, die Richter eine solche Entscheidung wohl nicht getroffen hätten. Aber das ist nur eine persönliche Vermutung.

Und zum Schluß noch ein nicht vollständig ernst gemeinter Praxistipp: Sollten Sie in Bayern leben, noch Schüler sein, ein eigenes Bewertungsforum planen sowie nicht genügend Geld und Ausdauer für mehrere gerichtliche Instanzen übrig haben, so sollten Sie einen Strohmann finden, der das Forumletzendlich federführend gründet. Oder Sie ziehen um. Andere Bundesländer sollen auch Schulen mit anerkannten Abschlüssen haben, hochdeutsche Sprachkenntnisse sind jedoch meistens Voraussetzung für einen erfolgreichen Wechsel.