Achtung: Die folgenden Hinweise beziehen sich ausdrücklich nicht auf Abmahnungen, welche z.B. bei Urheberrechtsverletzungen oder Markenverletzungen ausgesprochen werden! Lesen Sie dazu bitte die entsprechende Hinweisseite!
Was ist eine Abofalle?
Als Abofalle werden Angebote bezeichnet, bei welchen man sich für eine bestimmte Dienstleistung anmelden kann und bei denen aber nicht von Anfang an auf eine bestimmte Vergütungspflicht hingewiesen wird. Meist sind die Angebote mit blumigen Worten wie “kostenfreie Anmeldung” oder “gratis Test” verbunden, diese Lockangebote sind aber oft wertlos und man überschreitet schnell und unbewust die Schwelle zu den eigentlichen kostenpflichtigen Diensten.
Die Preishinweise sind in der Regel entweder in irgendwelchen Geschäftsbedingungen im unteren Teil und nicht hervorgehoben versteckt, manchmal befinden sie sich auf der Startseite oder Anmeldeseite, dort dann aber optisch weit weg von dem eigentlichen Registrierungsformular oder dem Angebotstext. Die Preise erscheinen auch oft niedriger, da z.B. ein Monatspreis und nicht der Jahrespreis wiedergegeben wird. Verbunden ist ein solches Angebot meist mit einer festen Mindestvertragslaufzeit, langen Kündigungsfristen und automatischen Vertragsverlängerungen.
Wie sollte man reagieren?
Wer nicht unbedingt seine Rechtsschutzversicherung auskosten will, kann auch die Sache selbst in die Hand nehmen. Zunächst sollte vorsichtshalber ein möglicher Vertrag widerrufen bzw. angefochten werden. Dazu verwendet man z.B. ein Musteranschreiben der einschlägigen Verbraucherverbände (Beispiel zum Herunterladen: Musteranschreiben Forderungsabwehr).
Wenn dann weitere Rechnungen oder Mahnungen eintreffen, kann man selbst entscheiden, ob man sich die Zeit nimmt, auf diese zu reagieren. Ich persönlich würde einfach nichts machen und die Sache im Sande verlaufen lassen. Wichtig ist nur die Unterscheidung zwischen außergerichtlichen und ungefährlichen Schritten und gerichtlichen wie z.B. einem Mahnbescheidsantrag. Bei gerichtlichen Schritten sollte man immer reagieren!
Wann sollte man doch reagieren?
Wie bereits ausgeführt kommt es manchmal zu gerichtlichen Schritten. Diese sollten dann immer beachtet werden, insbesondere sind die gesetzten Fristen zu beachten. Lässt man die verstreichen, so besteht die Gefahr, dass Fordeurngen rechtskräftig tituliert werden und man später nicht viel dagegen unternehmen kann. Im Zweifel sollte ein Anwalt gefragt werden.
Wenn nun ein gerichtlicher Mahnbescheid eingeht, dann sollte man bei einer Abofalle den beiliegenden Widerspruch an das Gericht zurück senden. Kreuzen Sie “Widerspruch insgesamt” an, unterschreiben Sie das Formular und schicken es per Post zurück an das angegebene Gericht.
Weitere Fragen?
Ich helfe Ihnen gern weiter. Hier finden Sie meine Kontaktdaten:
http://www.bischoff-kollegen.com/dortmund/index.php
