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Beratungshilfe

Anwaltliche Hilfe – staatliche Unterstützung

Auch wenn man kein Geld hat, so ist der Weg zum Anwalt nicht unmöglich. In diesen Fällen gewährt der Staat die “Beratungshilfe”, so dass der Betroffene nur einen geringen Eigenanteil in Höhe von 10 EUR zahlen muss – der Rest der Kosten trägt die Staatskasse. Dadurch kann jeder, der sich sonst keinen Anwalt leisten kann, dennoch die Hilfe dort suchen.

Der Antrag – Voraussetzungen

Voraussetzung ist der Nachweis der schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse. Haben Sie z.B. einen sogenannten “Hartz-IV-Bescheid”, so ist dort Ihre soziale Situation bereits ausreichend geprüft worden. Andernfalls hätten Sie keine Zusage zur Unterstützung zum Lebensunterhalt bekommen. Ähnlich ist das bei BAFöG- oder BAB-Bescheiden. Aber auch ohne solche Bescheide kann man die Beratungshilfe beantragen, nur müssen Sie dann detailliert Ihre finanziellen Verhältnisse nachweisen können.

Beratungshilfe bekommen Sie auch nur wenn Sie anderweitig keine Hilfe bekommen können. Kann eine Verbraucherzentrale helfen, so sollten Sie zuerst dorthin gehen, haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so zahlt der Staat nicht Ihre Anwaltskosten. Sie sollten also deutlich machen, dass Sie keine andere Hilfe bekommen und z.B. die Verbraucherzentrale bereits empfohlen hat, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Der Beratungshilfeantrag wird bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht gestellt. Am besten gehen Sie dort persönlich hin, da erfahrungsgemäß dann der Antrag schnell, in der Regel sogar sofort bearbeitet wird. Das Formular für den Antrag finden Sie dort beim Amtsgericht oder auch im Internet hier: Antragsformular auf www.justiz.nrw.de (PDF, bundesweit gültig!)

Umfang der Hilfe – Beratung und außergerichtliche Vertretung

Nicht nur die einfache Beratung wird von der Beratungshilfe übernommen. Durch diese wird auch die gesamte außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts in dem Sachverhalt abgedeckt, für den Sie die Hilfe bewilligt bekommen haben. Somit endet die Unterstützung nicht nach dem Beratungsgespräch, Ihr Anwalt wird auch durch entsprechende Schreiben auch für Sie tätig.

Abgedeckt werden jedoch keine Parallelfälle. Jder Sachverhalt benötigt die eigenständige Bewilligung der Unterstützung. Bei Parallelfällen wird die Hilfe jedoch oft verweigert, da Sie ja auf Basis des ersten Sachverhaltes wissen, wie man sich verhalten kann und dann die Sache selbst lösen können.

Jeder Anwalt hilft Ihnen

Jeder Anwalt ist verpflichtet, auf Basis der Beratungshilfe Ihnen zu helfen. Sie sin d kein Mandant zweiter Klasse und können sich so Ihren Anwalt frei auswählen. atürlich sollten Sie auch keinen Anwalt für Arbeitsrecht beauftragen, wenn Sie ein Problem im Erbrecht haben – aber das gilt auch für alle anderen Mandanten, nicht nur für die Beratungshilfe. Ablehnen darf Sie übrigens ebenfalls kein Anwalt, soweit keine anderen berufsrechtlichen Gründe vorliegen. Dies könnte der Fall sein, wenn ein Interessenkonflikt vorliegt.

Helfen Sie Ihrem Anwalt

Da die Sätze, die der Anwalt aus der Beratungshilfe vom Staat bezahlt bekommt minimal sind und fast immer nicht ansatzweise die anfallenden Kosten decken, ist jder Anwalt Ihnen dankbar, wenn Sie die Sache nicht unnötig verkomplizieren. Bringen Sie den Bescheid über die Bewilligung der Beratungshilfe mit, so erspart das unnötigen Aufwand. Fragen Sie täglich nach dem Sachstand, beleibt noch weniger Zeit, die Sache zu bearbeiten.

Übrigens: Wir vertreten selbstverständlich viele Mandanten auch in Sachen Filesharing/ illegale Downloa auf Basis der Beratungshilfe!

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Nur ein sicheres WLAN schützt vor ungebetenen Gästen. Nutzen Sie den aktuell sichersten Modus (WPA2) und verwenden Sie einen möglichst langen Schlüssel. Dieser hier wird bei jedem Aufruf der Seite zufällig neue erzeugt und nirgendwo gespeichert.