Abmahnung: Kornmeier & Partner für GSDR GmbH (The Disco Boys: I Surrender)

Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt aktuell auch weitere Titel aus der Chartzusammenstellung “The Dome Vol. 53″ im Auftrag der GSDR GmbH ab. Gegenstand ist hier z.B. der Titel “The Disco Boys  – I Surrender”, an welchem die GSDR GmbH die alleinigen Verwertungsrechte für die peer-to-peer-Netzwerke besitzt. Zwar möchte die Firma diesen Titel im Wege des Filesharing nicht vertreiben, sie ist aber als einzige berechtigt, dies zu tun. Und so kann sie jeden Verstoß dagegen abmahnen. Was ist also zu tun?

Sie sollten keinesfalls die Unterlassungserklärung ohne entsprechende Beratung oder Prüfung unterschreiben. Um ein Verfügungsverfahren zu vermeiden sollte aber eine entsprechende modifizierte Erklärung ausgearbeitet werden, nutzen Sie die gesetzte Frist und lassen Sie sich dahingehend anwaltlich beraten. Sie werden dabei feststellen, dass die gesamten Kosten inklusive der für den eigenen Anwalt wesentlich geringer sein können als das beste Vergleichsangebot des Gegners.

Ich berate Sie gern – meine Kontaktdaten finden Sie hier: abmahnung-filesharing.net