Eine Mandantin legte uns heute ein Inkassoschreiben der Kanzlei Auer Witte Thiel vor, in welchem für die schweizer Firma Eurobill AG aus CH-6340 Baar ein Mitgliedsbeitrag beigetrieben werden soll. Zuvor hatte die Mandantin bereits per Email fragwürdige Rechnungen und Mahnungen erhalten, obwohl sie niemals diese Dienste in Anspruch genommen hatte. Dass nun eine Anwaltskanzlei diese Sache weiterverfolgt, erscheint mir nicht viel besser. Auffällig ist dabei insbesondere die Höhe der Nebenkosten. Werden beim Anwaltsinkasso sonst die außergerichtlichen Kosten nach dem RVG in Rechnung gestellt, so beträgt die zusätzliche Forderung nur 5.00 EUR für die Mahnung und 0,35 EUR Zinsen.
Bei den Rechnungen, welche per Email unsere Mandantin erreichten, hatten wir bereits geraten, nicht darauf einzugehen. Allein die Datensätze sahen von den Zeotpunkten her nicht sehr zuverlässig aus. Auch hier sollte man Durchhaltevermögen besitzen und maximal einen Brief schreiben, wenn überhaupt einer geschrieben werden sollte. Erst wenn gerichtliche Schritte erfolgen (Mahnbescheid) muss fristgerecht reagiert werden. Dann muss im Gerichtsverfahren auf den Widerspruch hin die Klägerin nachweisen, dass irgendein Vertrag geschlossen wurde.
Sollten Sie nich bis zu gerichtlichen Schritten warten wollen, so können Sie mich auch gern in der Sache beauftragen. Meine Kontaktdaten finden Sie hier: Bischoff & Kollegen, Büro Dortmund

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