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Abofalle der Firma Webtains GmbH, Eisenach (www.routenplaner-service.de)
Auch wenn man sicher bereit sein sollte, einen Anteil am “Aufbau Ost” zu leisten, so kann ich verstehen, dass unsere Mandanten dazu nur in dem Umfang dazu bereit sind, wie der Gesetzgeber das vorsieht. Daher können wir die Rechnungen für angebliche Dienstleistungen der Firma Webtains GmbH aus Eisenach nicht wirklich nachvollziehen, zumal der Anspruch sehr dürftig begründet ist. Konkret soll einer unserer Mandanten auf der Webseite www.routenplaner-service.de eine Leistung für 96,00 EUR in Anspruch genommen haben. Da der Mandant aber selber im ADAC ist und ausschließlich den Planer im dortigen Mitgliederbereich nutzt, kann diese Rechnung nicht korrekt sein. Auch das Verlaufsprotokoll des PS zeigt keinen Hinweis auf irgendeinen Aufruf dieser Webseite. Im Zusammenhang mit anderen Abofallen ist die Quelle der Daten mehr als fragwürdig.
Wir empfehlen, diese Mahnungen einfach zu ignorieren. Eventuell kann man eine Email am Anfang kurz zurückschreiben, dass jede weitere Zahlungsaufforderung sinnlos ist, reagieren mus man erst bei gerichtlichen Schritten wie z.B. einem gerichtlichen Mahnbescheid. Falls eine Rechtsschutzversicherung Kosten unserer Kanzlei übernimmt oder diese Ihnen persönlich nicht zu hoch sind (ca. 45 EUR), können wir die Sache auch für Sie in die Hand nehmen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite, was die Beurteilung der Gefahr einer solchen Rechnung angeht. Hier finden Sie meine Kontaktdaten: Bischoff & Kollegen, Büro Dortmund






Hallo, ich habe solche Abmahnungen bekommen und weiss nicht was ich machen soll. Ich habe mal kurz nach fertigen Vorlagen online gesucht und dachte diese eine Site waere eine von vielen bei der man sich anmelden muesste. Leider habe ich die kleine Schrift nicht gelesen und es kam auch keine Warnung dass ich eine Kostenpflichtige Seite besuche. Jetzt wollen die mich 2 Jahre lang um jeweils 96 Euro betruegen.
Koennen Sie mir helfen? Ich bezahle lieber 45 Euro an einen Anwalt, als mich so behandeln zu lassen!
Ich erhielt heute per e-mail eine Zahlunsaufforderung der Firma Webtains in Höhe von € 96,00 für ein 12-monatiges Abo Routenplaner-Service. Ein Abo habe ich niemals abgeschlossen !
Ich werde der Firma eine Anwort diesbezüglich schreiben und hoffe, die Firma wird Abstand von der Forderung nehmen.
Bin im Sommer 2010 selbst in die Webtains Abofalle getappt. Über den Routenplaner. Ich kann nur raten, das Ganze auszusitzen. Mir sind jede Menge Mahnungen ins Haus geflattert. Am Schluß kam ein Brief von einem Inkasso-Büro aus Berlin, mit der Aufforderung, bis 31.12.2010 zu zahlen. Habe ich natürlich nicht getan. Seitdem habe ich nichts mehr gehört. Da jetzt schon März 2011 ist, nehme ich an, die Angelegenheit ist erledigt.
Ich bin im Mai letzten Jahres auf webtains reingefallen. Habe am 19.11. 2010 den Vertrag gekündigt. Nun bekomme ich eine Zahlungsaufforderung für einen weiteren Jahresbeitrag.
Muß ich den bezahlen?
Unterlagen schicke ich Ihnen bei Bedarf zu.
Ich bin Rechtschutzversichert.
hallo!
auch ich bin Anfang diesen Jahres in die Abofalle bei webtains getappt.
ich wollte nur vorlagen für Bewerbungen ansehen und habe dabei auch den kleinen Fließtext am rand nicht beachtet das er Spaß 96€ kosten soll. inzwischen habe ich eine Rechnung und 2 Mahnungen erhalten, in der zweiten Rechnung steht, dass wenn ich nicht zahlen sollte ich einen SCHUFA-Eintrag von denen bekomme und somit nicht mehr kreditwürdig sein würde. was soll ich jetzt tun???
ich bitte um baldige Hilfe und verbleibe mit freundlichen grüßen
Sophia Joost
Solange kein rechtskräftiger Titel vorliegt und dessen Vollstreckung nicht möglich ist (Zahlungsunfähigkeit), kann auch kein Schufaeintrag erfolgen. Die Drohung damit zeigt, wie unseriös ein Unternehmen ist. Lediglich die Mitglieder der Schufa (Banken etc) haben teilweise Möglichkeiten, unbestrittene Forderungen schon vorher zu melden. Aber weder ist diese Firma Mitglied, noch ist de Forderung rechtskräftig. Sie sollten nur aufpassen, dass Sie bei einem möglichen gerichtlichen Mahnbescheid rechtzeitig Widerspruch einlegen.