Abmahnung: .rka Reichelt Klute Aßmann für Kochmedia (Kane & Lynch 2)

Wieder einmal ist ein Computerspiel Gegenstand von Abmahnungen der Kanzlei .rka Rechtsanwälte aus Hamburg. Im Auftrag der Koch Media GmbH werden Urheberrechtsverletzungen durch das Herunterladen und gleichzeitige Zurverfügungstellen (Hochladen) des Spiels “Kane & Lynch 2″ beanstandet. Gefordert wird ein Pauschalbetrag in Höge von 800 EUR und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Vielen Benutzern von sogenannten peer-to-peer-Tauschbörsen ist nicht bewusst, dass durch die Teilnahme an diesen Netzwerken sowohl die Titel herunter als auch gleichzeitig immer auch hochgeladen und so anderen zur Verfügung gestellt werden. Aber selbst wenn man nicht an solchen Netzwerken mit den Namen wie bitTorrent, eMule oder eDonkey teilnimmt, kann man als Anschlussinhaber eine solche Abmahnung bekommen. Hat mein seinen Anschluss nicht optimal konfiguriert, so besteht z.B. über das WLAN die Möglichkeit, dass ein Fremder ohne Ihr Wissen Ihren Anschluss mitnutzt. Doch auch hier ist das Ignorieren einer Abmahnung der schlechteste Weg.

Reagieren Sie nicht übereilt. Unterschreiben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne entsprechende anwaltliche Überprüfung. Zahlen Sie nicht einen noch so günstig erscheinenden Vergleichsbetrag. Nutzen Sie die Ihnen gesetzte Frist, sich anwaltlich beraten zu lassen. Nur durch die auf diese Problematik spezialisierten Anwälte können Ihnen helfen, den optimalen Lösungsweg zu finden, bei dem auch Ihre Kosten fast immer wesentlich geringer sind als das Schreiben der Anwälte der Gegenseite Ihnen erklären möchte. Schließlich vertreten die Anwälte dort nicht Ihre Interessen sondern die der Gegenseite. Nutzen Sie die gesetzte Frist, sich anwaltlich beraten zu lassen!

  • Zahlen Sie dem Gegner nichts unüberlegt.
  • Unterschreiben Sie nichts ohne Beratung.

Für weitere Informationen oder anwaltliche Hilfe stehe ich Ihnen persönlich in Dortmund-Huckarde oder bundesweit per Email bzw. Telefon zur Verfügung. Meine Kontaktdaten finden Sie hier: e-law – Kanzlei für Urheberrecht

Rufen Sie uns an, 24h täglich:

0231 – 580 999 11

Gehen Sie kein Risiko ein: Das erste Informationsgespräch ist kostenlos und unverbindlich!

Welches Risiko gehen Sie bei einer anwaltlichen Beratung durch mich ein? Ich helfe Ihnen ohne Risiko weiter. Wenn Sie mir die Abmahnung vorab zur Verfügung stellen (Fax oder Email – Adressen: siehe oben rechts), kann ich mir unverbindlich ein Bild von der Sache machen. Oder Sie rufen mich an und wir besprechen das Problem. Ich werde Ihnen Vorschläge zur Lösung des Problems unterbreiten und die damit verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie diese Kosten kennen, können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten. Selbst wenn Sie sich dann gegen eine Bearbeitung durch mich entscheiden, fallen bis dahin keine Kosten an. Sie sind somit kein Risiko eingegangen. Hinweis: Wenn Sie Empfänger von Sozialleistungen wie HartzIV, BAB, BAFöG oder ein vergleichbares niedriges Einkommen haben, besteht die Möglichkeit der Abwicklung über die Beratungshilfe. Um möglichst effektiv Zeit zu sparen, können Sie vorab bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen solchen Beratungshilfeschein beantragen.