Die Kanzlei BaumgartenBrandt versendet aktuell Abmahnungen mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung zum Nachteil der I-ON New Media GmbH. Der angeschriebene Anschlussinhaber soll entweder selbst das Filmwerk “Wyvern – Rise of the Dragon” heruntergeladen haben oder zumindest seinen Anschluss für die Nutzung von Filesharingnetzwerken Dritten zur Verfügung gestellt zu haben. Gefordert werden der Betrag in Höhe von 850,00 EUR und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Reagieren Sie nicht übereilt. Unterschreiben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne entsprechende anwaltliche Überprüfung. Zahlen Sie nicht einen noch so günstig erscheinenden Vergleichsbetrag. Nutzen Sie die Ihnen gesetzte Frist, sich anwaltlich beraten zu lassen. Nur durch die auf diese Problematik spezialisierten Anwälte können Ihnen helfen, den optimalen Lösungsweg zu finden, bei dem auch Ihre Kosten fast immer wesentlich geringer sind als das Schreiben der Anwälte der Gegenseite Ihnen erklären möchte. Schließlich vertreten die Anwälte dort nicht Ihre Interessen sondern die der Gegenseite. Nutzen Sie die gesetzte Frist, sich anwaltlich beraten zu lassen!
Für weitere Informationen oder anwaltliche Hilfe stehe ich Ihnen persönlich in Dortmund-Huckarde oder bundesweit per Email bzw. Telefon zur Verfügung. Meine Kontaktdaten finden Sie hier: abmahnung-filesharing.net
Welches Risiko gehen Sie bei einer anwaltlichen Beratung durch mich ein? Ich helfe Ihnen ohne Risiko weiter. Wenn Sie mir die Abmahnung vorab zur Verfügung stellen (Fax oder Email – Adressen: siehe oben rechts), kann ich mir unverbindlich ein Bild von der Sache machen. Oder Sie rufen mich an und wir besprechen das Problem. Ich werde Ihnen Vorschläge zur Lösung des Problems unterbreiten und die damit verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie diese Kosten kennen, können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten. Selbst wenn Sie sich dann gegen eine Bearbeitung durch mich entscheiden, fallen bis dahin keine Kosten an. Sie sind somit kein Risiko eingegangen. Hinweis: Wenn Sie Empfänger von Sozialleistungen wie HartzIV, BAB, BAFöG oder ein vergleichbares niedriges Einkommen haben, besteht die Möglichkeit der Abwicklung über die Beratungshilfe. Um möglichst effektiv Zeit zu sparen, können Sie vorab bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen solchen Beratungshilfeschein beantragen.

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