Aktuell haben wir eine neue Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf-Frommer aus München erhalten. Diese mahnt im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH die Teilnahme an Tauschbörsen ab, durch welche das Album “Code B” von “Bela B” heruntergeladen und gleichzeitig Dritten angeboten wurde. Bedingt durch die Technik der Tauschnetzwerke laden die Teilnehmer nicht nur die Titel herunter, sie stellen die bereits fertigen Bruchstücke des Titels weiteren Teilnehmern zur Verfügung, welche diese Teile noch nicht haben.
In dem Abmahnschreiben wird der Anschlussinhaber zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von Anwaltskosten in Höhe von 506 Eur sowie einem Schadenersatz in Höhe von 350 EUR, insgesamt also 856 EUR aufgefordert. Wir empfehlen auch hier keine Unterschrift unter der vorformulierten Unterlassungserklärung und keine Zahlung ohne entsprechende Beratung. Nutzen Sie die gesetzte Frist, sich fachkundig beraten zu lassen. So kann eine Strategie erarbeitet werden, welche einerseits in diesem Fall die Kosten und die Belastung durch die Unterlassungserklärung minimiert, gleichzeitig aber teurere weitere Verfahren vermeidet.
Benötigen Sie meine anwaltliche Hilfe? Ich stehe Ihnen persönlich in Dortmund-Huckarde oder telefonisch bzw. per Email zur Verfügung. Hier finden Sie meine Kontaktdaten: abmahnung-filesharing.net

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