Von der Kanzlei Schutt Waetke aus Karlsruhe liegt uns eine neue Abmahnung für die Bochumer Firma Mick-Haig Productions e.K., Inhaber Dr. Michael Heinz, vor. In dem doppelseitig bedruckten, portooptimierten Schreiben wird wieder der Vorwurf erhoben, einen Pornofilm aus dem Angebot der Firma Mick-Haig herunter geladen zu haben. Hier handelt es sich um das Werk “Perverse Fickrituale”. Es wird zur Zahlung von 600 EUR als “befristetes Vergleichsangebot” und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Die beiliegende vorformulierte Unterlassungserklärung zementiert in einem enthaltenen Schuldanerkenntnis sowohl die allgemeine Selbstverspflichtung zum Schadenersatz als auch eine Annahme des Vergleichsangebotes. In solchen Fällen können wir nur vor der Unterschrift unter einer vorformulierten Unterlassungserklärung ohne vorherige genaue Beratung warnen. Auch ist das Vergleichsangebot deutlich teurer als die Kosten, welche insgesamt bei einer optmimalen Verteidigungsstrategie inklusive der Kosten für den eigenen Anwalt anfallen.
Nutzen Sie die gesetzte Frist und lassen Sie sich anwaltlich beraten. Ich helfe Ihnen gern weiter. Sie erreichen mich hier: abmahnung-filesharing.net

Post a Comment