Die Kanzlei Kornmeier und Partner aus Frankfurt, welche durch Abmahnungen für die DigiProtect (“turn piracy into profit”) bekannt geworden ist, mahnt nun für die Firma GSDR GmbH, Frankfurt, ab. Die GSDR gibt an, die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem abgemahnten Werk, hier dem Titel “It not pretty” von Gentleman, für die Veröffentlichung in peer-to-peer-Netzwerken (filesharing via emule/edonkey, bittorrent) zu besitzen. Daher verstößt das Herunterladen und dem parallel stattfindenen Anbieten durch den Upload, gegen die Rechte der GSDR.Wie sollte man sich bei einer solchen Abmahnung verhalten?
- Beachten Sie die gesetzte Frist, andernfalls riskieren Sie eine noch viel teurere einstweilige Verfügung!
- Unterschreiben Sie nie eine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne fachliche Prüfung
- Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Gegener auf, erklären Sie auf keinen Fall, dass XY für den Download verantwortlich sei – sonst besteht das Risiko, dass auch XY eine Abmahnung bekommt und ihre nach wie vor bestand hat (Stichwort: Wollen Sie und XY insgesamt 2x zahlen?).
- Lassen Sie sich beraten. Durch die optimale Strategie werden Sie wesentlich weniger zahlen als das beste Vergleichsangebot des Gegners.
Sie benötigen Hilfe? Ich berate Sie gern persönlich in Dortmund oder bundesweit telefonisch bzw. per Email. Sie erreichen mich hier: abmahnung-filesharing.net

5 Comments
Update: Auch im Monat Juli lagen uns wieder mehrere dieser Abmahnungen vor.
Heute lag auch eine Abmahnung in unserem Briefkasten. Das Problem ist: Keiner von uns hat irgendetwas begonnen und von Gentleman- It no pretty hat bisher niemand etwas gehört.
Jetzt ist meine Frage: Wieso muss man trotzdem dafür zahlen? Sei es die Strafe oder die Anwaltskosten, die man zur Verteidigung auch aus der Tasche ziehen muss…
So und so zahlt man doch, für etwas, das man nicht begonnen hat.
Wo leben wir eigentlich…
@Melike: Als Anschlussinhaber ist man für das verantwortlich, was über diesen Anschluss passiert, von einigen wenigen Ausnahmen mal abgesehen. Wichtig ist hier aber einerseits eine Analyse, wo die Quelle der Urheberrechtsverletzung zu suchen ist und wie die zur Vermeidung zukünftiger Abmahnungen abgestellt werden kann, andererseits kann im Rahmen einer Beratung sicher ein Weg gefunden werden, die Kosten so zu senken, so dass für Sie einschließlich der Kosten für die Beratung und einen minimalen Betrag für den Gegner deutlich weniger zu zahlen ist, als in der Abmahnung beziffert wurde.
Sehr geehrter Herr Peters,
ich habe gestern einen Brief bekommen von Kornmeier und Partner, die mich beschuldigen, dass ich angeblich von Gentelman It no pretty ins Internet gestellt habe, damit andere es herunterladen können und ich solle doch 450 euro bezahlen und das Lied auch von der Seite entfernen. Ich habe nicht einmal Ahnung davon ich weiß gar nicht wie so etwas geht und ich sehe es nicht ein für etwas zu bezahlen, dass ich gar nicht verbrochen habe und vorallem das Beste ist auch noch an Herrn.. also ich bin kein Herr, sondern eine Frau. Da ist ja nicht einmal eine Unterschrift von einem Staatsanwalt oder einem Richter, wir wussten ja nicht einmal, dass die mit der Deutschen Telekom vor Gericht gehen. Da stimmt doch irgendwas nicht. Meine Frage an Sie wäre jetzt was soll ich jetzt machen was raten Sie mir? Mit freundlichen Grüßen Eleni
Ich werde mich bei Ihnen noch einmal direkt per Email melden, da das hier zu sehr ins Detail gehen würde. Insgesamt sollte man aber bei Abmahnungen unbedingt die gesetzte Frsit beachten und sich dann fachkundig beraten lassen. In der Regel führt das zu einer modifizierten Unterlassungserklärung und weitaus geringeren Kosten als dort im Abmahnschreiben angegeben.
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