Abmahnung Kornmeier & Partner für GSDR: It no pretty (Gentleman)

Die Kanzlei Kornmeier und Partner aus Frankfurt, welche durch Abmahnungen für die DigiProtect (“turn piracy into profit”) bekannt geworden ist, mahnt nun für die Firma GSDR GmbH, Frankfurt, ab. Die GSDR gibt an, die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem abgemahnten Werk, hier dem Titel “It not pretty” von Gentleman, für die Veröffentlichung in peer-to-peer-Netzwerken (filesharing via emule/edonkey, bittorrent) zu besitzen. Daher verstößt das Herunterladen und dem parallel stattfindenen Anbieten durch den Upload, gegen die Rechte der GSDR.Wie sollte man sich bei einer solchen Abmahnung verhalten?

  • Beachten Sie die gesetzte Frist, andernfalls riskieren Sie eine noch viel teurere einstweilige Verfügung!
  • Unterschreiben Sie nie eine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne fachliche Prüfung
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Gegener auf, erklären Sie auf keinen Fall, dass XY für den Download verantwortlich sei – sonst besteht das Risiko, dass auch XY eine Abmahnung bekommt und ihre nach wie vor bestand hat (Stichwort: Wollen Sie und XY insgesamt 2x zahlen?).
  • Lassen Sie sich beraten. Durch die optimale Strategie werden Sie wesentlich weniger zahlen als das beste Vergleichsangebot des Gegners.

Sie benötigen Hilfe? Ich berate Sie gern persönlich in Dortmund oder bundesweit telefonisch bzw. per Email. Sie erreichen mich hier: abmahnung-filesharing.net