Abmahnung: Kornmeier & Partner für EMI Music (Titanium)

Uns liegen nun auch frische Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner vor, in denen im Auftrag der die Inhaber von EMI Music Germany GmbH & Co. KG  Internetanschlüssen wegen der Verletzung von Urheberrechten in Anspruch genommen. Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen, selbst das Werk “Titanium″ -David Guetta, in sogenannten Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer: eDonkey/eMule und BitTorrent) heruntergeladen und damit auch automatisch als Upload unzähligen Dritten zur Verfügung gestellt oder zumindest einem Anderen eine solche Urheberrechtsverletzung über den eigenen Anschluss ermöglicht zu haben. Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Anwaltskosten sowie Schadenersatz zu leisten.

Reagieren Sie nicht übereilt. Unterschreiben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne entsprechende anwaltliche Überprüfung. Zahlen Sie nicht einen noch so günstig erscheinenden Vergleichsbetrag. Nutzen Sie die Ihnen gesetzte Frist, sich anwaltlich beraten zu lassen. Nur durch die auf diese Problematik spezialisierten Anwälte können Ihnen helfen, den optimalen Lösungsweg zu finden, bei dem auch Ihre Kosten fast immer wesentlich geringer sind als das Schreiben der Anwälte der Gegenseite Ihnen erklären möchte. Schließlich vertreten die Anwälte dort nicht Ihre Interessen sondern die der Gegenseite. Nutzen Sie die gesetzte Frist, sich anwaltlich beraten zu lassen!

  • Zahlen Sie dem Gegner nichts unüberlegt.
  • Unterschreiben Sie nichts ohne Beratung.

Für weitere Informationen oder anwaltliche Hilfe stehe ich Ihnen persönlich in Dortmund-Huckarde oder bundesweit per Email bzw. Telefon zur Verfügung. Meine Kontaktdaten finden Sie hier: e-law – Kanzlei für Urheberrecht

Rufen Sie uns an, 24h täglich:

0231 – 580 999 11

Gehen Sie kein Risiko ein: Das erste Informationsgespräch ist kostenlos und unverbindlich!

Was kostet Sie meine Hilfe? Ich helfe Ihnen ohne Risiko weiter: Wenn Sie mir eine Abmahnung übersenden oder mich anrufen, wird Sie dieser Schritt noch keinen Cent an Anwaltsgebühren kosten. Ich bespreche mit Ihnen die Sache und zeige mögliche Lösungswege sowie die damit verbunden Kosten auf. Erst wenn Sie sich dann ausdrücklich für einen dieser Wege entscheiden, zahlen Sie die vereinbarte Vergütung. Und sollten Sie sich doch gegen mein Angebot entscheiden, sind Sie kein Risiko eingegangen. Hinweis: Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen Beratungshilfe. Beantragen Sie möglichst vorab bei Ihrem Amtsgericht einen “Beratungshilfeschein” unter Vorlage der Einkommensnachweise (z.B. HartzIV-, BAFöG-, BAB-Bescheid)