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Abmahnung: Bindhardt Fiedler Zerbe für Culcha Candela (Berlin City Girl)
Die Anwaltskanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe mahnt aktuell im Auftrag von Culcha Candela wegen des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung ab, da über den Anschluss das Werk “Berlin City Girl” heruntergeladen und gleichzeitig Dritten durch das automatische Hochladen zur Verfügung gestellt worden sein soll. Die Abmahnung ist nicht so ausführlich wie bei anderen Anwaltskanzleien, der geforderte Schadenersatz in Höhe von 400,00 EUR ist aber schon eher im oberen Feld der Abmahnungen einzuordnen. Auch enthält die vorformulierte Unterlassungserklärung Teile, welche dort nichts zu suchen haben. Dabei sei hier nur beispielsweise auf den “Verzicht der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs” hingewiesen, welche im Zweifel eine weitere Abmahnung nicht nur “teuer” sondern “extrem teuer” machen kann.
Reagieren Sie nicht übereilt. Unterschreiben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne entsprechende anwaltliche Überprüfung. Zahlen Sie nicht einen noch so günstig erscheinenden Vergleichsbetrag. Nutzen Sie die Ihnen gesetzte Frist, sich anwaltlich beraten zu lassen. Nur durch die auf diese Problematik spezialisierten Anwälte können Ihnen helfen, den optimalen Lösungsweg zu finden, bei dem auch Ihre Kosten fast immer wesentlich geringer sind als das Schreiben der Anwälte der Gegenseite Ihnen erklären möchte. Schließlich vertreten die Anwälte dort nicht Ihre Interessen sondern die der Gegenseite. Nutzen Sie die gesetzte Frist, sich anwaltlich beraten zu lassen!
- Zahlen Sie dem Gegner nichts unüberlegt.
- Unterschreiben Sie nichts ohne Beratung.
Benötigen Sie meine anwaltliche Hilfe? Ich stehe Ihnen persönlich in Dortmund-Huckarde oder bundesweit per Email oder Telefon zur Verfügung. Meine Kontaktdaten finden Sie oben rechts oder unter e-law – Kanzlei für Urheberrecht.
Rufen Sie uns an, 24h täglich:
0231 – 580 999 11
Gehen Sie kein Risiko ein: Das erste Informationsgespräch ist kostenlos und unverbindlich!
Was kostet Sie meine Hilfe? Ich helfe Ihnen ohne Risiko weiter: Wenn Sie mir eine Abmahnung übersenden oder mich anrufen, wird Sie dieser Schritt noch keinen Cent an Anwaltsgebühren kosten. Ich bespreche mit Ihnen die Sache und zeige mögliche Lösungswege sowie die damit verbunden Kosten auf. Erst wenn Sie sich dann ausdrücklich für einen dieser Wege entscheiden, zahlen Sie die vereinbarte Vergütung. Und sollten Sie sich doch gegen mein Angebot entscheiden, sind Sie kein Risiko eingegangen. Hinweis: Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen Beratungshilfe. Beantragen Sie möglichst vorab bei Ihrem Amtsgericht einen “Beratungshilfeschein” unter Vorlage der Einkommensnachweise (z.B. HartzIV-, BAFöG-, BAB-Bescheid)






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