Abmahnanwalt: Dr. Bernd Fleischer, Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft

Im Rahmen der letzten mir vorliegenden Abmahnung habe ich noch einmal die Daten der abmahnenden Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft bzw. des abmahnden Rechtsanwaltes Dr. Bernd Fleischer überprüft. Da diese Daten in den einschlägigen Registern nicht so einfach zu finden sind, fasse ich meine Erkenntnisse hier noch einmal zusammen:

Über das bundesweite Rechtsanwaltsregister (www.bundesrechtsanwaltsregister.org) findet man über den Namen des Kollegen nur einen Verweis auf die Kanzlei Rose & Partner. Dort ist Rechtsanwalt Dr. Bernd Fischer mit Foto und Lebenslauf zu sehen. Auf der Webseite der Abmahnkanzlei dagegen ist nicht wirklich viel Inhalt wieder zu finden. Im Rechtsanwaltsregister ist jedoch kein Hinweis auf den Zusammenhang von Fleischer und Fareds zu finden. Wer da mehr Informationen erhalten will, muss manuell durch einen Anruf bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg die Daten erfragen. Ursache ist die fehlende Möglichkeit, mehrere Kanzleien in dem öffentlichen Teil des Registers zu hinterlegen. Für Zweigstellen ist dies möglich, für weitere Kanzleien nicht. Hintergrund ist der Wegfall des Verbotes von Sternsozietäten, der noch nicht lange her ist. So kann nun ein Anwalt A in Kanzlei X und Y arbeiten, ein Anwalt B kann dann mit A zusammen in Y, selber aber noch in Z arbeiten. Früher war nur eine solche Zuordnung von Anwalt zu Kanzlei möglich und aus dieser Zeit stammt noch das Formular für die Wiedergabe der Daten aus dem Register.

Als weitere Quelle kann im Handelsregister festgestellt werden, dass die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mit einem aktuellen Haftungskapital in Höhe vom Mindestbetrag (25.000 EUR) nur einen Geschäftsführer hat: Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer. Diese Gesellschaft ist auch als Rechtsanwaltsgesellschaft bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer in Hamburg zugelassen.