Freitag, September 3, 2010
Aktuell haben wir eine neue Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf-Frommer aus München erhalten. Diese mahnt im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH die Teilnahme an Tauschbörsen ab, durch welche das Album “Code B” von “Bela B” heruntergeladen und gleichzeitig Dritten angeboten wurde. Bedingt durch die Technik der Tauschnetzwerke laden die Teilnehmer nicht nur die Titel herunter, sie stellen die bereits fertigen Bruchstücke des Titels weiteren Teilnehmern zur Verfügung, welche diese Teile noch nicht haben. (Artikel weiterlesen)
Freitag, September 3, 2010
Auch wenn man sicher bereit sein sollte, einen Anteil am “Aufbau Ost” zu leisten, so kann ich verstehen, dass unsere Mandanten dazu nur in dem Umfang dazu bereit sind, wie der Gesetzgeber das vorsieht. Daher können wir die Rechnungen für angebliche Dienstleistungen der Firma Webtains GmbH aus Eisenach nicht wirklich nachvollziehen, zumal der Anspruch sehr dürftig begründet ist. Konkret soll einer unserer Mandanten auf der Webseite www.routenplaner-service.de eine Leistung für 96,00 EUR in Anspruch genommen haben. (Artikel weiterlesen)
Freitag, September 3, 2010
Von der Kanzlei Schutt Waetke aus Karlsruhe liegt uns eine neue Abmahnung für die Bochumer Firma Mick-Haig Productions e.K., Inhaber Dr. Michael Heinz, vor. In dem doppelseitig bedruckten, portooptimierten Schreiben wird wieder der Vorwurf erhoben, einen Pornofilm aus dem Angebot der Firma Mick-Haig herunter geladen zu haben. Hier handelt es sich um das Werk “Perverse Fickrituale”. (Artikel weiterlesen)
Donnerstag, September 2, 2010
Eine Mandantin legte uns heute ein Inkassoschreiben der Kanzlei Auer Witte Thiel vor, in welchem für die schweizer Firma Eurobill AG aus CH-6340 Baar ein Mitgliedsbeitrag beigetrieben werden soll. Zuvor hatte die Mandantin bereits per Email fragwürdige Rechnungen und Mahnungen erhalten, obwohl sie niemals diese Dienste in Anspruch genommen hatte. Dass nun eine Anwaltskanzlei diese Sache weiterverfolgt, erscheint mir nicht viel besser. Auffällig ist dabei insbesondere die Höhe der Nebenkosten. Werden beim Anwaltsinkasso sonst die außergerichtlichen Kosten nach dem RVG in Rechnung gestellt, so beträgt die zusätzliche Forderung nur 5.00 EUR für die Mahnung und 0,35 EUR Zinsen. (Artikel weiterlesen)
Donnerstag, September 2, 2010
Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt aktuell auch weitere Titel aus der Chartzusammenstellung “The Dome Vol. 53″ im Auftrag der GSDR GmbH ab. Gegenstand ist hier z.B. der Titel “The Disco Boys – I Surrender”, an welchem die GSDR GmbH die alleinigen Verwertungsrechte für die peer-to-peer-Netzwerke besitzt. Zwar möchte die Firma diesen Titel im Wege des Filesharing nicht vertreiben, sie ist aber als einzige berechtigt, dies zu tun. Und so kann sie jeden Verstoß dagegen abmahnen. Was ist also zu tun? (Artikel weiterlesen)
Donnerstag, September 2, 2010
Wenn in der Vergangenheit in einigen Foren oft zu lesen war, man solle eine Abmahnung einfach ignorieren, so zeigt der aktuell im Forum netzwelt.de diskutierte Fall, dass dies der völlig falsche Weg ist:
Hi Leute, es ist soweit. Heute kams zur Verhandlung mit U+C vorm Landgericht Frankfurt am Main. Und ich hab verloren. Haben mir die Doch einfach eine einstweilige Verfügung reingedrückt…. (netzwelt.de, aus dem Beitrag 1767 von “dapixel” vom 27.08.2010)
Der Autor des Beitrags schreibt später, er habe in anderen Foren gelesen, man müsse von U+C nichts befürchten. Das dies gefährlich ist, hat er nun selbst feststellen können. (Artikel weiterlesen)
Donnerstag, September 2, 2010
Die Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner ist wieder einmal für die ebenfalls aus Frankfurt kommende Firma GSDR GmbH aktiv. Aktuell wird im Rahmen der Überwachung der Tauschbörsen im Internet (filesharing) aus dem Chartcontainer “Future Trance Vol. 52″ der Titel “DJ Sequenza – Rhythm Of Love” zum Anlass von Abmahnungen genommen. Die GSDR, welche allein die Rechte für die Verwertung des Titels in peer-to-peer-Netzwerken besitzt, fordert die Anschlussinhaber zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 450 EUR auf. (Artikel weiterlesen)
Donnerstag, September 2, 2010
Der Pornofilm “Lust Exzesse” ist Gegenstand von Abmahnungen, welche die Kanzlei U+C, Urmann & Collegen, aus Regensburg für die Firma Silwa Filmvertriebs AG aus Essen ausspricht. Die angeschriebenen Anschlussinhaber werden aufgefordert, neben einer strafbewährten Unterlassungserklärung auch einen Verglichsbetrag in Höhe von 650 EUR zu zahlen. Wie sollte man sich als Empfänger einer solchen Abmahnung verhalten? (Artikel weiterlesen)
Mittwoch, September 1, 2010
Aktuell liegen mir wieder neue Abmahnungen vor, in denen die SKW Schwarz Rechtsanwälte aus Frankfurt im Auftrag der Firma Skechers diversen eBay-Händlern die Verletzung von Geschmacksmustern vorwirft. Die Firma Skechers USA Inc. II aus Manhattan Beach, Kalifornien, und die deutsche Firma Skechers USA Deutschland GmbH aus Dietzenbach haben durch die Eintragung von diversen Gemeinschaftsgeschmacksmustern die ästhetische Gestaltung von Oberschuhen (z.B. Registernummern 1037329, 1631169, 1631086) sowie das Design der Sohle (Reg. 1564980) geschützt. Verkauft nun ein Händler Schuhe, deren Oberschuhgestaltung – unabhängig von der Sohle – oder deren Sohle – auch unabhängig vom Oberschuh – einer dieser Anmeldungen entspricht, verletzt er die Rechte der Firmen aufgrund der eingetragenen Rechte. Gerade wenn Händler unter dem Stichwort “Gesundheitsschuhe” bei eBay werben, scheinen sie mit hoher Wahrscheinlichkeit in das Raster der Abmahnungen zu geraten. Die abmahnenden Fimen vertreiben selbst diese Schuhe unter dem Stichwort “Shape Up”. Moniert wird aber nicht das Grundprinzip der abgerundeten Sohle sondern die konkrete Gestaltung von Ober- und Unterschuh. Und da haben scheinbar die chinesischen Hersteller bestens die Originale nachgeahmt – und der Händler ist nun der Dumme, der am Ende der Vertriebskette zuerst dafür gerade stehen muss.
Bei den Abmahnungen fällt negativ auf, dass nur eine extrem kurze Frist gesetzt wird. Diese ist an sich nicht zu beanstanden, sie sollte jedoch nicht zu unüberlegten Unterschriften unter der sehr weiten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung oder anderen übereilten Schritten führen. Stoppen Sie umgehend den Verkauf, selbst wenn die noch so schönste Kundenanfrage eingeht. Oder wollen Sie einem Testkäufer eine Steilvorlage für gerichtliche Maßnahmen liefern? (Artikel weiterlesen)
Es gibt vielfältige Wege, wie man sich nach einer Abmahnung verhalten sollte. Soweit man nicht darauf reagiert, setzt man sich einer Gefahr aus, im Rahmen einer einstweiligen Verfügung mit weitaus höheren Kostenfolgen überzogen zu werden, als das Abmahnschreiben ohnehin schon forderte. Auch wenn durch das Massengeschäft der Abmahnung der eine oder andere Empfänger einer Abmahnung später durch das Raster des Antragts auf Erlass einer einstweiligen Verfügung fällt – möchte man hier sich einer realen Gefahr aussetzen, später mehrere tausend Euro aufgrund einer fehlenden Reaktion zu zahlen?
Wie kann man nun reagieren? Sollte man eine Schutzschrift bei einem Gericht hinterlegen oder lieber eine Unterlassungserklärung abgeben? (Artikel weiterlesen)