Die Firma Koch Media GmbH lässt durch die Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann Urheberrechtsverletzungen an dem Werk “Dead Island” abmahnen. Gefordert werden die Abgabe der beiliegenden Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 1500,00 €. (Artikel weiterlesen)
Das Werk ”Kindervater – Don’t Stop” ist Gegenstand aktueller Abmahnungen des Produzenten Jens Kindervater, die von der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versendet werden. Vorgeworfen werden Urheberrechtsverletzungen durch die Teilnahme an peer-to-peer-Netzwerken oder zumindest das zur Verfügungstellen des Anschlusses durch den angeschriebenen Anschlussinhaber. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 450,00 €. (Artikel weiterlesen)
Die Kanzlei Sasse & Partner versendet aktuell Abmahnungen mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung zum Nachteil der Senator Film Verleih GmbH. Der angeschriebene Anschlussinhaber soll entweder selbst das Werk “Apollo 18” heruntergeladen haben oder zumindest seinen Anschluss für die Nutzung von Filesharingnetzwerken Dritten zur Verfügung gestellt zu haben. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 800,00 €.
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Donnerstag, Januar 26, 2012
Es mag zuerstnicht wie eine Abmahnung aussehen, aber der Brief von Esser Promotion aus 52385 Nideggen ist juristisch gesehen eine solche. Denn der Inhaber, Rene Esser, fordert einen Partyveranstalter auf,innerhalb kürzester Zeit eine Nachlizensierung für eine Marke vorzunehmen, da eine entsprechende Verletzung vorgelegen haben soll. In einer aktuellen Sache handelt es sich um die Marke “Hangover Party” des Jürgen Ondruschek aus Taufkirchen.
Doch diese Abmahnungen bzw. Aufforderungen zur kostenpflichtigen Nachlizensierung war hier nicht berechtigt, denn (Artikel weiterlesen)
Filed in Marke Patent Geschmacksmuster Gebrauchsmuster
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Tagged Abmahnung, Esser Promotion, Hangover Party, Lizenz, Markenrecht, Markenverletzung, Nachlizensierung, Nideggen, Ondruschek, Rene Esser, unberechtigte Abmahnung
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Donnerstag, Januar 26, 2012
In aktuellen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, München, wird die Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Codename: FOX – Die letzte Schlacht im Pazifik” beanstandet. Auftraggeber der Abmahnungen ist die Tiberius Film GmbH. Dem angeschriebenen Anschlussinhaber wird vorgeworfen, entweder selbst dieses Werk durch die Teilnahme an sogenannten filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzwerke) heruntergeladen und durch die verwendete Software bedingt auch zeitgleich hochgeladen oder zumindest seinen Anschluss dafür zur Verfügung gestellt zu haben. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung von 956,00 EUR gefordert. (Artikel weiterlesen)
Mittwoch, Januar 25, 2012
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell im Auftrag der Universum FIlm GmbH Anschlussinhaber wegen des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung ab, da über den Anschluss das Werk “Blitz” heruntergeladen und gleichzeitig Dritten durch das automatische Hochladen zur Verfügung gestellt worden sein soll. Die Abmahnung ist nicht so ausführlich wie bei anderen Anwaltskanzleien, der geforderte Schadenersatz in Höhe von 956,00 EUR ist aber schon eher im oberen Feld der Abmahnungen einzuordnen. Auch enthält die vorformulierte Unterlassungserklärung Teile, welche dort nichts zu suchen haben. Dabei sei hier nur beispielsweise auf den “Verzicht der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs” hingewiesen, welche im Zweifel eine weitere Abmahnung nicht nur “teuer” sondern “extrem teuer” machen kann. (Artikel weiterlesen)
Mittwoch, Januar 25, 2012
Die Anwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights mahnt aktuell im Auftrag der Zooland Musik GmbH Anschlussinhaber wegen des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung ab, da über den Anschluss das Werk “Animal – R.I.O feat. U-Jean” heruntergeladen und gleichzeitig Dritten durch das automatische Hochladen zur Verfügung gestellt worden sein soll. Die Abmahnung ist nicht so ausführlich wie bei anderen Anwaltskanzleien, der geforderte Schadenersatz in Höhe von 800,00 EUR ist aber schon eher im oberen Feld der Abmahnungen einzuordnen. Auch enthält die vorformulierte Unterlassungserklärung Teile, welche dort nichts zu suchen haben. Dabei sei hier nur beispielsweise auf den “Verzicht der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs” hingewiesen, welche im Zweifel eine weitere Abmahnung nicht nur “teuer” sondern “extrem teuer” machen kann. (Artikel weiterlesen)
Mittwoch, Januar 25, 2012
Uns liegen nun auch frische Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner vor, in denen im Auftrag der Splendid Film GmbH die Inhaber von Internetanschlüssen wegen der Verletzung von Urheberrechten in Anspruch genommen. Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen, selbst das Werk “Vampire Nation″ in sogenannten Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer: eDonkey/eMule und BitTorrent) heruntergeladen und damit auch automatisch als Upload unzähligen Dritten zur Verfügung gestellt oder zumindest einem Anderen eine solche Urheberrechtsverletzung über den eigenen Anschluss ermöglicht zu haben. Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Anwaltskosten sowie Schadenersatz zu leisten. (Artikel weiterlesen)
Mittwoch, Januar 25, 2012
Uns liegen nun auch frische Abmahnungen der Kanzlei Schalast und Partner vor, in denen im Auftrag der DigiProtect GmbH die Inhaber von Internetanschlüssen wegen der Verletzung von Urheberrechten in Anspruch genommen. Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen, selbst das Werk “Imaginaerum″ in sogenannten Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer: eDonkey/eMule und BitTorrent) heruntergeladen und damit auch automatisch als Upload unzähligen Dritten zur Verfügung gestellt oder zumindest einem Anderen eine solche Urheberrechtsverletzung über den eigenen Anschluss ermöglicht zu haben. Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Anwaltskosten sowie Schadenersatz zu leisten. (Artikel weiterlesen)
Mittwoch, Januar 25, 2012
Von der Anwaltskanzlei Kornmeier und Partner werden aktuell immer mehr Abmahnungen versendet. Uns liegen nun neue Abmahnungen für die GV World GmbH vor, in welchen Urheberrechtsverletzungen an dem Werk “Lucky Trouble” durch die Teilnahme an peer-to-peer-Netzwerken beanstandet werden. Es werden mit dem üblichen Schriftsatz die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 980,00 EUR gefordert. Hier kann nur dringend empfohlen werden: Unterschreiben Sie nicht die beiliegende Unterlassungserklärung! Die beiliegende Erklärung ist sehr negativ formuliert. Notwendig ist lediglich eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung, auch wenn die Abmahnung dies nicht verrät. Wichtig ist nur die Einhaltung der gesetzten Frist. (Artikel weiterlesen)